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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von PPParty.de (Verkäufer) mit Kunden

Stand 06/2010

Bitte beachten Sie auch unsere zusätzlichen Vertrags- und Vermietbedingungen bei Aufträgen zur Anmietung von Licht- Ton- und Multimedia

Equipment und Dienstleistungen.

 

 

Allgemeines

 

 

 

Diese AGB gelten für alle Kaufverträge mit unseren Kunden. Die jeweils aktuellsten Bedingungen hängen in unseren Geschäftsräumen aus und werden auch im Internet unter www.ppparty.de veröffentlicht. Gerne senden wir Ihnen diese auf Anfrage auch per Post oder Fax zu. Der Kunde kann sich somit jederzeit über den neuesten Stand der AGB informieren. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. Der Lieferer arbeitet regelmäßig am Fortschritt. Er behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebots vorzunehmen.

 

§1 Geltung der Bedingungen

 

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt

 

§2 Angebot und Vertragsabschluß

 

(1) Die Angebote de Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Abgeschlossene Verträge werden durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers für beide Seiten verbindlich festgelegt. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Auf das Erfordernis der schriftlichen Bestätigung kann in einer mündlichen Absprache nicht wirksam verzichtet werden.

 

§3 Preise, Zahlungsbedingungen

 

(1) Preisangaben in Preislisten oder Katalogen stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung, die nicht vorher angekündigt werden muss.

(2) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.

(3) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(4) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager . Auf Wunsch des Käufers erfolgt die Zusendung der Ware. Kosten für Transport und Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers ( siehe §§4 und 7 AGB ).

(5) Skontogewährung hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Käufers sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht , Angebote sind davon ausgenommen.

(6) Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf der Zustimmung des Verkäufers ; Diskont, Wechselspesen und –kosten trägt der Käufer.

(7) Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen mit 5% pa. Über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

(8) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

(9) Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.

(10) Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus sämtlichen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von dem Verkäufer anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

(11) Unter Abbedingungen der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers legt der Verkäufer fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind.

 

§4 Versand

 

(1) Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Wird diese nicht ausdrücklich von ihm bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch den Verkäufer nach billigem Ermessen. Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert inkl. der Porto & Transportkosten in Rechnung gestellt werden.

 

§5 Verpackung

 

(1) Soweit in der Preisliste und Auftragsbestätigung nicht anders vermerkt, schließen die Preise handelsübliche Verpackung ein. Die Verpackung erfolgt nach handelsüblichen Gesichtspunkten, Sonderverpackungen und Ersatzverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet .

 

§6 Liefer- und Leistungszeit

 

(1) Liefertermine, die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers ausdrücklich als voraussichtliche Liefertermine verzeichnet sind, sind unverbindlich.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer , die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinzuschieben oder wegen des noch erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Sofern sich der Verkäufer wegen Nichteinhaltung verbindlicher zugesagter Fristen und Termine in Verzug befindet, ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers , deren gesetzliche Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen beruht.

(5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

 

§7 Gefahrenübergang, Transportversicherung

 

(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

(2) Der Verkäufer schließt vor Versand der Waren eine Transportversicherung ab. Der Käufer hat die Lieferung sofort auf die Transportschäden zu überprüfen und etwaige derartige Schäden sofort schriftlich mit Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie der Verkäufer anzuzeigen (vgl. §60 ADSp). Der Verkäufer übernimmt in einem Schadenfall die Abwicklung mit der Transportversicherung , wenn der Kund das wünscht. Leistungen aus der Transportversicherung kommen dem Käufer zugute. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Verrechnung mit eigenen Ansprüchen gegen den Käufer vorzunehmen.

 

§8 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit der Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

(2) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit- ) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen auf deren Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer nach erfolgtem Widerruf der Einzugsermächtigung über alle offenen Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstanden sind, Auskunft zu erteilen (Betrag/Fälligkeit/Schuldner). Der Käufer verpflichtet sich, die Auskunftsverpflichtung binnen zehn Tagen ab Zugang der Aufforderung durch den Verkäufer zu erfüllen. Bei Verletzung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung der Auskunftsverpflichtung durch den Käufer wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% der zu diesem Zeitpunkt offenen Kaufpreisforderungen des Verkäufers verwirkt.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. (5) Bei Vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzugeben oder gegebenenfalls Abtretung der Anwendung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrage.

(6) Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren erlöschen das Recht zur Weiteräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung.

(7) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und dem Verkäufer auf Verlangen den Abschluß der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlich der Vorbehaltsware gelten hierdurch als an den Verkäufer abgetreten.

 

§9 Gewährleistung

 

(1) Der Verkäufer gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. (2) Der Käufer muß dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdecken schriftlich mitzuteilen (Transportschäden siehe § 7 AGB).

(3) Im Falle der Mängelrüge des Käufers hat dieser das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) an den Verkäufer zu senden. Erfolgt eine Mängelbeseitigung ohne Rücksendung der Ware an den Verkäufer durch den Käufer selbst, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch auf den Ersatz der defekten Teile. Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Verkäufers zu bezahlen sind.

(4) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

(5) Ein weitergehender Schadenersatz ist in jedem Falle ausgeschlossen.

 

§10 Allgemeine Haftungsbeschränkung

 

(1) Schadenersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers , eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

 

§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

 

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Soweit gesetzlich zulässig ist Cottbus ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

PPParty

Dorfstraße 5, D-15299 Müllrose, Germany

Tel.:0152 06276191

Internet: www.PPParty.de, Email: kontakt@ppparty.de

Gerichtsstand Frankfurt (Oder), Steuernummer: 061/272/03146

 

 

 

 

 

 

Zusätzliche Vertrags- und Vermietbedingungen

Ergänzende Bedingungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mietaufträge

von Licht , Ton und Multimedia Equipment.

 

 

Selbstabholer oder Aufbau durch Vermieter

 

Bei Selbstabholern und Mietern , die den Mietgegenstand selbst installieren , besteht seitens des Vermieters keinerlei Versicherung . Der Mieter nimmt dies zur Kenntnis und erklärt sich zur vollumfänglichen Sachgefahr bereit . Bei Auslieferung und Installation durch den Vermieter ist der Mietgegenstand bis zur Übergabe an den Mieter (Lieferschein , Einweisung des Kunden , Übernahmebestätigung oder mündliche Übergabe) gegen Verlust , Diebstahl und Beschädigung versichert , sofern den Mieter hier kein Verschulden trifft . Der Mieter übernimmt das Haftungsrisiko für Verlust , Diebstahl , Beschädigung oder sonstiger Veränderung des Mietgegenstandes . Da sich der Mietgegenstand im Besitz des Mieters befindet , obliegt diesem der Beweis für schuldhaftes Handeln Dritter . Der Mieter stimmt ausdrücklich einer Beweislastumkehr zu und zwar für alle Fälle der Veränderung oder Verschlechterung oder des Abhandenkommens des Mietgegenstandes .

 

Fälligkeit der Miete und Kaution

 

Bei einer Mietzeit von weniger als 10-tägiger Dauer , ist der Mietpreis in voller Höhe im Voraus zu entrichten . Teilzahlungen bei einer längeren Mietdauer ( ab 11 Tage ) bedürfen der Schriftform und Festlegung bei Vertragsabschluss . Ausgehend vom Anschaffungswert des Mietgegenstandes kann der Vermieter vom Mieter eine Kaution verlangen . Die Kaution ist im Mietvertrag schriftlich festzuhalten . Sie ist nicht zu verzinsen und sichert die einwandfreie und fristgerechte Rückgabe des Mietgegenstandes .

 

Verspätete Rückgabe

 

Im Falle verspäteter Rückgabe gilt :

 

Der Vermieter erhält eine Nutzungsentschädigung , deren Höhe nach dem Tagesmietpreis des Mietgegenstandes berechnet wird . Dem Vermieter bleibt es außerdem vorbehalten , einen höheren Eigen- , Fremd- oder Verzugsschaden geltend zu machen . Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt . Eine Kündigung kann auch am Einsatzort vom Vermieter oder dessen Beauftragten mündlich ausgesprochen werden . Der Vermieter bzw. dessen Beauftragter ist zur Inbesitznahme des Mietgegenstandes berechtigt . Diesbezüglich gestattet der Mieter ausdrücklich und unwiderruflich das Betreten des Einsatzortes .

 

Fristlose Kündigung , Weitergabe , Untervermietung

 

Außer im Fall der Verspäteten Rückgabe ist der Vermieter auch zur fristlosen Kündigung für jeden Fall der Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung im Mietvertrag berechtigt . Dabei ist es unerheblich , ob die Weitergabe gegen Entgeld oder unendgeldlich erfolgt ist. Für jeden Fall der unberechtigten Weitergabe an Dritte wird für die Dauer der Gesamten           Vertragszeit eine Vertragsstrafe in Höhe des Tagesmietpreises des Mietgegenstandes fällig . In der Vertragszeit enthalten ist auch die Zeit der Verspäteten Rückgabe des Mietgegenstandes . Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters und Festlegung im Mietvertrag ist die Untervermietung und Weitergabe des Mietgegenstandes ausgeschlossen .

 

Haftung des Vermieters , Ersatzbelieferung

 

Der Vermieter verpflichtet sich , den Mietgegenstand vor Auslieferung / Aushändigung an den Mieter auf seine Funktionsfähigkeit zu überprüfen .

Im Falle einer auftretenden Funktionsstörung ist der Vermieter nach seiner Wahl zur Bereitstellung eines anderen oder ähnlichen Mietgegenstandes berechtigt . Leistungs- und andere typenbedingten Abweichungen hat der Mieter in Kauf zunehmen .

 

Vorzeitige Kündigung des Vertrages durch den Mieter

 

Bei vollständiger Kündigung des Vertrages bzw. Stornierung des Auftrages , sowie Herabsetzung des Auftragswertes durch den Mieter bzw. Auftraggeber hat dieser Schadenersatz als entgangenen Gewinn zu bezahlen , ohne das es eines Nachweises durch den Vermieter / Auftragnehmer bedarf .

 

bei Kündigung bis 3 Wochen vor Mietbeginn : 20 % des Auftragswertes

bei Kündigung bis 2 Wochen vor Mietbeginn : 40 % des Auftragswertes

bei Kündigung bis 1 Woche vor Mietbeginn : 60 % des Auftragswertes

bei Kündigung bis 3 Tage vor Mietbeginn : 80 % des Auftragswertes

 

Bei späterer Kündigung ist der volle vereinbarte Mietzins inklusive aller vertraglich vereinbarten Dienstleistungssummen zur Zahlung fällig .

 

Haftungsausschlüsse

 

Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zum Schadenersatz , gleich aus welchem Rechtsgrund . Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere : auftretende Funktionsstörung oder Totalausfall des Mietgegenstandes jeden sich daraus ergebenden mittelbaren oder unmittelbaren Schaden oder Folgeschaden , einschließlich Verdienstausfall , entgangener Gewinn oder Personenschaden .

 

Schriftform

 

Alle Abänderungen und Ergänzungen dieser Zusätzlichen Vertrags- und Vermietbedingungen bedürfen der Schriftform und Niederlegung im Mietvertrag . Mündliche Absprachen sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit , solange sie nicht schriftlich im Mietvertrag enthalten sind .

Dies gilt insbesondere für die Fälle in denen sich der Mieter auf eine Mietvertragsverlängerung bzw. Erlaubnis zur Weitergabe oder Untervermietung berufen möchte .

 

 

 

Diese zusätzlichen Vertrags- und Vermietbedingungen sind Bestandteil jedes Auftrags über Mietgeräte und Dienstleistungen der Firma PPParty,

 Inhaber Pierre Schulze .

Der Mieter erkennt deren zusätzliche Gültigkeit zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen

ohne Einschränkungen an , und bestätigt diese vor Abschluss des Vertrages gelesen bzw. erhalten zu haben .

 

Müllrose 01.06.2010

 

 

 

 

 

 

PPParty

Dorfstraße 5, D-15299 Müllrose, Germany

Tel.:0152 06276191

Internet: www.PPParty.de, Email: kontakt@ppparty.de

Gerichtsstand Frankfurt (Oder), Steuernummer: 061/272/03146

 

 

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